Halbherzige Lösung hilft niemandem – EUDR muss komplett und praxistauglich verschoben werden
Heute hat die EU-Kommission ihren Vorschlag präsentiert, den Start der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zu verschieben. Geplant ist:
– für große und mittlere Unternehmen gilt die EUDR ab 30.12.2025
– für Mikro- und Kleinunternehmen erst ab 30.12.2026
– Behördenkontrollen sollen ab 30.06.2026, für Mikro- und Kleinunternehmen ab 30.12.2026 beginnen
„Diese gestaffelte Verschiebung macht die EUDR nicht einfacher, sondern komplizierter“, so Christine Singer, „Wenn die Kommission schon erkennt, dass die Umsetzung nicht funktioniert, dann sollte sie die Verordnung konsequent um ein Jahr für alle verschieben. Ich bin von dieser halbherzigen Lösung nicht überzeugt.“
Zwar soll der Vorschlag kleinere Betriebe und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette entlasten, indem diese künftig weniger oder gar keine eigenen Meldungen im EUDR-System abgeben müssen. Welche Betriebe in Deutschland als Mikro- oder Kleinunternehmen gelten, ist jedoch bislang ungeklärt.
Damit bleibt offen, wer tatsächlich von den Erleichterungen profitiert und wer weiterhin denselben bürokratischen Aufwand hat.
Eine echte Vereinfachung für Deutschland bleibt aber aus: Die von Waldbesitzern geforderte vierte Risikokategorie („Null-Risiko“) für Länder mit nachweislich nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist erneut nicht vorgesehen, für Singer eine herbe Enttäuschung.
„Unsere Wälder werden seit Generationen nachhaltig bewirtschaftet. Wer trotzdem aufwendige Einzelmeldungen verlangt, schafft nur ein Mehr an Bürokratie. Gerade Länder mit verlässlichen Forststrukturen brauchen weniger Kontrolle, nicht mehr“, betont Singer.
Die FREIEN WÄHLER fordern, dass die Kommission eine vierte Risikokategorie einführt, um Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko spürbar zu entlasten.

