EU-Entwaldungsverordnung: Verlängerung beschlossen – jetzt muss die Kommission liefern
Straßburg, der 26.11.2025
Das Europäische Parlament hat heute über zentrale Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) abgestimmt. Für Christine Singer, MEP (FREIE WÄHLER / Renew Europe), ist klar: „Ziel ist es, wirksame Regeln gegen globale Entwaldung zu schaffen, die gleichzeitig praxistauglich bleiben und heimische Betriebe nicht überfordern“.
Singer betont: „Wir wollen starke und wirksame Regeln gegen Entwaldung – aber sie müssen so gestaltet sein, dass sie in der Realität funktionieren. Deshalb ist es richtig, dass wir mehr Zeit für eine geordnete Umsetzung schaffen.“
Mit der heutigen Abstimmung wird die Anwendung der Entwaldungsverordnung deutlich verschoben: Für mittlere und große Betriebe soll sie ab dem 30. Dezember 2026 gelten, für Kleinst- und Kleinbetriebe ab dem 30. Juni 2027. Singer erklärt: „Diese Verschiebung um mindestens ein Jahr gibt allen Betrieben – ob klein oder groß – dringend benötigte Vorbereitungszeit. Das ist ein wichtiger Schritt.“
Ein zentraler Punkt betrifft die Sorgfaltspflichten: Künftig muss nur noch derjenige, der ein Produkt erstmals auf dem EU-Markt platziert, eine vollständige Sorgfaltspflicht-Erklärung einreichen. „Damit entlasten wir nachgelagerte Betriebe erheblich, denn sie müssen keine eigene Erklärung mehr abgeben.“, so Singer. Kleinst- und Kleinbetriebe sollen zudem nur eine einmalige vereinfachte Erklärung einreichen, statt für jede Lieferung umfangreiche Dokumente erstellen zu müssen. Laut Singer reduziere das den bürokratischen Aufwand in den Lieferketten erheblich. „Gerade kleinere Betriebe dürfen nicht an Bürokratie scheitern. Diese Ausnahme war mir ein besonderes Anliegen“, so Singer.
Wichtig ist Singer auch die Verpflichtung der EU-Kommission, bis 30. April 2026 eine umfassende Vereinfachungsüberprüfung vorzulegen, die insbesondere die Belastungen für Kleinst- und Kleinbetriebe bewertet und bei Bedarf von einem Gesetzesvorschlag begleitet wird. „Diese Überprüfung ist ein zentraler Erfolg – sie bewegt die Kommission dazu, die Probleme der Verordnung schwarz auf weiß offenzulegen und echte Lösungen vorzulegen“, erklärt sie.
Gleichzeitig äußert Singer klare Kritik: „Wir hätten uns mehr Ehrlichkeit und Pragmatismus gewünscht. Besonders bedauere ich, dass das Parlament keine vierte Risikokategorie beschlossen hat. Eine Null-Risiko-Kategorie hätte Länder wie Deutschland mit nachweislich sehr geringem Entwaldungsrisiko entlastet und Ressourcen auf echte Risikogebiete gelenkt.“
Singer fordert nun schnelle Verhandlungen: „Rat und Parlament müssen sich im Trilog zügig auf die endgültige Verschiebung einigen. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit.“ Darüber hinaus sieht sie die Kommission in der Pflicht: „Die Kommission muss jetzt ihre Hausaufgaben machen. Am sinnvollsten wäre es, die Verordnung insgesamt auszusetzen und grundlegend zu überarbeiten. Die Ziele sind richtig – aber die Umsetzung braucht viel mehr Praxisnähe.“

