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Christine Singer – Ihre Abgeordnete für Europa

Pressemitteilung

Bürokratie raus aus dem Betrieb

8. Oktober 202519. November 2025

Stichtagsregelung für Dauergrünland, Streichung von GLÖZ 5, GLÖZ-Befreiung auch für Biobetriebe in Umstellung und mehr Transparenz bei Krisenzahlungen bestätigt – Singer fordert Rat und Kommission zum Handeln auf.

Straßburg, 8. Oktober 2025. Das Europäische Parlament hat heute das Vereinfachungspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angenommen – und damit den Weg frei gemacht für spürbare Entlastungen in der Landwirtschaft. Für Christine Singer, MdEP (Freie Wähler/Renew Europe), die als Schattenberichterstatterin ihrer Fraktion maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war, ist das ein wichtiger Erfolg für die Praxis.

„Die Vorschläge der Kommission waren gut gemeint – aber nicht ausreichend. Wir haben nachgeschärft. Ich freue mich besonders, dass meine Änderung zur Definition von Dauergrünland nun auch im Plenum eine Mehrheit gefunden hat. Damit schaffen wir ein echtes Plus an Rechtssicherheit und Flexibilität für unsere Landwirte – egal ob groß oder klein, bio oder konventionell“, so Singer nach der Abstimmung.

Kernstück ihres Erfolgs ist die neue Stichtagsregelung für GLÖZ 1 (Dauergrünland). Statt Landwirte weiterhin zu zwingen, ihre Flächen alle fünf oder nun sieben Jahre zu pflügen, um den Ackerstatus zu behalten, sollen Mitgliedstaaten künftig wählen können: entweder die bisherige Fristenregelung beibehalten, oder eine rechtssichere Stichtagsregelung anwenden, wonach Flächen, die am 1. Januar 2023 als Ackerland galten, diesen Status dauerhaft behalten können – auch bei mehrjähriger Nutzung mit Kleegras oder als Weide. „Wir beenden den bürokratischen Unsinn, dass Landwirte ausgerechnet dann pflügen müssen, wenn sie es eigentlich nicht wollen – nur, um eine EU-Vorgabe zu erfüllen. Das ist Bürokratieabbau mit gesundem Menschenverstand und auch noch gut für Klima und Umwelt“, betont Singer.

Ebenso eine Erleichterung für alle Betriebe ist die Streichung von GLÖZ 5 (Erosionsschutz) in der Parlamentsposition. Singer hatte gefordert, diesen Standard zu streichen, da seine Inhalte bereits durch GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) abgedeckt werden – eine Forderung, die nun eine Mehrheit fand. „GLÖZ 5 ist ein klassisches Beispiel für Doppelregulierung ohne praktischen Nutzen. Die Abschaffung ist ein echter Durchbruch für die Praxis“, so Singer. Damit entfallen pauschale Einschränkungen, etwa bei spätsaisonaler Bodenbearbeitung, die in vielen Regionen agronomisch notwendig ist um Krankheiten wie Stolbur zu kontrollieren.

Ein weiterer Erfolg: Wenn es nach dem Europaparlament geht, sollen auch Biobetriebe in Umstellung als GLÖZ-konform gelten.

Neben den GLÖZ-Erleichterungen konnte Singer auch mehr Transparenz bei den neuen Krisenzahlungen durchsetzen. Mitgliedstaaten müssen künftig offenlegen, in welchen Sektoren, mit welcher Begründung und an wen Mittel aus Kriseninstrumenten fließen. „So verhindern wir Willkür und Wettbewerbsverzerrungen und schaffen Vertrauen – gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen vieler Landwirte in die EU stark gelitten hat“, so Singer.

„Das sind keine kosmetischen Korrekturen, das sind echte Fortschritte, die in der Fläche wirken“, so Singer abschließend. „Am Europaparlament wird es nicht scheitern. Wir haben unseren Standpunkt mit einer großen Mehrheit festgelegt. Jetzt liegt es an Rat und Kommission, diese praxisnahen Vereinfachungen mitzutragen – und die Landwirte in Europa nicht zu enttäuschen.“

Nach der heutigen Plenarabstimmung wird das Dossier bereits morgen Donnerstag, 9. Oktober in die Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission gehen. Die Folgewoche wird gefüllt mit intensiven technischen und politischen Verhandlungen, die in einem einzigen und entscheidenden Trilog am 17. Oktober abgeschlossen werden.


Zur Einordnung:
Neben den Kernforderungen von MdEP Christine Singer wurden im Plenum auch weitere Änderungsanträge angenommen.

Unter anderem wurde ein Vorschlag der rechten Fraktionen verabschiedet, wonach Mitgliedstaaten GLÖZ-Standards aus der verpflichtenden Konditionalität herausnehmen und stattdessen in freiwillige Öko-Regelungen oder Umweltmaßnahmen überführen können. Damit würden diese Standards ihre Verbindlichkeit verlieren. Landwirtschaftliche Betriebe unter 50 Hektar sollen laut Parlamentsposition künftig nicht mehr unter die GLÖZ 7-Vorgabe (Fruchtwechsel) fallen. Der Standard GLÖZ 9 zur Erhaltung von umweltsensiblem Dauergrünland wurde gestrichen. Es soll Ausnahmen zur Konditionalität für Kleinbauern unter 10 Hektar oder unter einer bestimmten GVE-Schwelle, die vom Mitgliedsstaat festgelegt wird, geben. Ebenfalls beschlossen wurde, dass Flächen in Natura-2000-Gebieten, so wie Biobetriebe, als automatisch GLÖZ-konform gelten sollen.

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Kontakt:

Christine Singer
E-Mail: christine.singer@europarl.europa.eu

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